Dies ist ein sensibler Bereich, für den eine Juristin/ein Jurist nicht nur Fachwissen, sondern Erfahrung und viel Verständnis für den Schuldner haben sollte. Als erfahrene Schuldnerberaterin kenne ich die Ängste und Nöte meiner Mandanten. Zunächst prüfe ich den Umfang der Überschuldung, danach planen wir gemeinsam die Schuldenbereinigung. Sie werden sehen, nach den ersten Schritten verbessert sich Ihre Lebensqualität und die Ihrer Familie.
Als Rechtsanwältin bin ich autorisiert, ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren nach § 305 InsO durchzuführen und Ihnen gleich im Termin eine Bestätigung für die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos gemäß § 850 k ZPO auszustellen.
Zunächst überlegen wir gemeinsam, ob Sie wirklich überschuldet sind oder nur einen finanziellen Engpass haben.
Zeichen einer Überschuldung:
Danach entscheiden wir gemeinsam, was zuerst zu tun ist.
Erste Schritte:
Selbständige stehen oft besonders unter Druck, weil es um ihre künftige Existenz geht und womöglich um die ihrer Mitarbeiter.
Bei Selbständigen zusätzlich:
Es gibt für jeden - wirklich für jeden - Fall eine Lösung. Wichtig ist, nicht alleine gelassen zu sein und sich Rat zu holen. Glauben Sie an Ihre Zukunft, ich tue es auch.
Ziele der Schuldenbereinigung:
Tipps zum Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto):
Es ist dringend erforderlich, nicht nur bei Pfändungen, sondern auch im Falle einer bevorstehenden Insolvenz das Girokonto sofort in ein P-Konto umzuwandeln, da der Insolvenzverwalter sonst das eingehende Einkommen vollständig zur Masse zieht, soll heißen: das Girokonto wird von ihm aufgelöst und das Guthaben auf sein Konto überwiesen. Nur mit viel Aufwand und einem Härtefallantrag gemäß § 765a ZPO kann das unpfändbare Guthaben eventuell zurückverlangt werden. Problematisch ist dann, dass es kein Girokonto mehr gibt und ein neues Konto aufgrund der negativen Schufa-Auskunft nur mit großem Widerstand der Banken eröffnet werden kann.