Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht
Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und deren Vertretungsorgane (kollektives Arbeitsrecht).
Wegen meiner früheren Tätigkeit im Personalbüro eines großen Unternehmens, kenne ich die Belange von Mitarbeitern und Vorgesetzten sehr genau. Ob in der Privatwirtschaft oder im Öffentlichen Dienst sollte man seine Rechte kennen und durchsetzen.
Meine Tätigkeitsbereiche:
Sie erhalten eine umfassende Beratung und die Durchsetzung Ihrer Interessen unter anderem in folgenden Bereichen:
Abfindung: Anspruch und Höhe
Abmahnung: Voraussetzung und Formzwang, Entfernen aus der Personalakte
- Änderungskündigung: wann liegt eine vor; Achtung: nur 3-Wochen-Frist ab Zugang für eine Kündigungsschutzklage!
Arbeitsrecht in der Insolvenz: Insolvengeld, Rechte des Insolvenzverwalters
Arbeitszeitregelungen
Befristung: wie oft, wie lange; Achtung: nur 3-Wochen-Frist ab Ende der Befristung für eine Befristungskontrollklage!
Betriebs- und Personalrat: Rechte und Pflichten, Mitwirkung bei Kündigungen
Betriebsübergang: Rechte und Pflichten
Elternzeit, Elterngeld
Gehalt: Abrechnung, Erhöhung
Gleichbehandlung
Kündigung: fristlose und fristgerechte Achtung: nur 3-Wochen-Frist ab Zugang für eine Kündigungsschutzklage!
- Mindestgehalt: Ausnahmen, Dokumentationspflicht, Vertragsänderung
Mobbing: Beweisführung mit Führen eines Tagebuchs
Nebentätigkeit: Zustimmung und Verbot
Mutterschutz und Erziehungszeit
Schwerbehinderung
Sozialplan: Prüfung und Härtefallanträge
Teilzeit / geringfügige Beschäftigung
Überstunden nach den Mindestlohnbestimmungen
Urlaub: Abgeltung bei Erkrankungen
Versetzung: andere Aufgaben, Entfernung des neuen Arbeitsplatzes
Verträge: erstellen, optimieren, überprüfen
Zeugnis: prüfen (und viele Fehler finden), selbst formulieren
Meine Aufgaben:
Durch die frühe Ausrichtung der Kanzlei auf das Arbeitsrecht kann höchste Qualität in der anwaltlichen Beratung gewährleistet werden. Langjährige Erfahrungen auf einem Rechtsgebiet schaffen Vertrauen und Sicherheit für den Mandanten. Dies macht sich besonders vor dem Arbeitsgericht bemerkbar, da besonders dort taktisches Verhandeln und die richtige Einschätzung der Rechtslage zum Erfolg führen.
Ob als Arbeitnehmer, Unternehmer, freier Mitarbeiter oder leitender Angestellter, die Erreichung der gemeinsam erarbeiteten Ziele wird in einer rechtssicheren Strategie festgelegt und zeitnah umgesetzt. Ich verhandle hart, aber fair.
Wichtig ist es, die Belange aller Parteien einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zu erkennen und entsprechend zu berücksichtigen. Dabei wird stets eine außergerichtliche und einvernehmliche Lösung favorisiert. Lange gerichtliche Auseinandersetzungen sind oft für alle Beteiligten sehr anstrengend und eher kontraproduktiv.
Soweit jedoch eine gütliche Einigung Ihre berechtigten Interessen zu stark vernachlässigen würde, werden Ihre Rechte natürlich auch vor Gericht durchgesetzt.
Ich bin auch bei Vertragsangelegenheiten behilflich, insbesondere bei der Überprüfung und Formulierung von Arbeitsverträgen, Abfindungsvereinbarungen und Arbeitszeugnissen.