Honorar und Ratenzahlung


Honorar für Vorsorge- Notfall- und Nachlassmappe:

Für die vollständige Mappe mit allen ausgefüllten Formularen, Listen und Karten

berechne ich ein pauschales Honorar von € 280,00 zzgl. 19 % MwSt., 

somit gesamt brutto € 333,20


Honorar bei Schuldnerberatung und Insolvenzverfahren:
Beim Verbraucherinsolvenzverfahren ist es für einen außergerichtlichen Einigungsversuch gemäß § 305 Insolvenzordnung möglich, bei der Rechtsantragsstelle am zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe für eine Erstberatung zu beantragen. Ein Beratungshilfeschein wird nicht für die Vorbereitung eines Regelinsolvenzverfahrens erteilt.

Alle außergerichtlichen Kosten werden gemeinsam in einer fairen und angemessenen Honorarvereinbarung festgelegt, die sich u.a. nach der Schuldenhöhe und der Gläubigeranzahl richtet. Unter Berücksichtigung der finanziellen Situation wird die Bezahlung des anwaltlichen Honorars in monatlichen Raten gewährt.


Honorar in anderen Zivilsachen:

Die zu erwartenden anwaltlichen Gebühren richten sich in der Regel nach dem für Rechtsanwälte geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG - und dem individuellen Gegenstandswert.

Soweit dies gewünscht ist, werde ich direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abrechnen.


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