Schuldnerberatung und Schuldenbereinigung für private Haushalte und Unternehmen
Dies ist ein sensibler Bereich, für den eine Juristin/ein Jurist nicht nur Fachwissen, sondern Erfahrung und viel Verständnis für den Schuldner haben sollte. Als erfahrene Schuldnerberaterin kenne ich die Ängste und Nöte meiner Mandanten. Zunächst prüfe ich den Umfang der Überschuldung, danach planen wir gemeinsam die Schuldenbereinigung. Sie werden sehen, nach den ersten Schritten verbessert sich Ihre Lebensqualität und die Ihrer Familie.
Als Rechtsanwältin bin ich autorisiert, ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren nach § 305 InsO durchzuführen und Ihnen gleich im Termin eine Bestätigung für die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos gemäß § 850 k ZPO auszustellen.
Zunächst überlegen wir gemeinsam, ob Sie wirklich überschuldet sind oder nur einen finanziellen Engpass haben.
Zeichen einer Überschuldung:
- Keinen Überblick über genauen Umfang der Schulden
- Raten können nicht mehr bedient werden
- Stundungen werden verwehrt
- Es kommen Klagen und Mahnbescheide
- Inkassounternehmen belästigen Sie mit Briefen und Anrufen
- Es drohen Lohn- und Kontopfändungen
- Sie haben negative Eintragungen in der Schufa
- Der Gerichtsvollzieher kommt regelmäßig vorbei
- Sie sollen die Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung oder Offenbarungseid) abgeben
- Es droht die Pfändung des Ehegatten durch Finanzamt
Danach entscheiden wir gemeinsam, was zuerst zu tun ist.
Erste Schritte:
- Gemeinsames Sortieren der Unterlagen und Erstellen einer Gläubigerliste
- Ausführliche Beratung über eine außergerichtliche Schuldenbereinigung und über die Möglichkeiten eines Insolvenzverfahrens
- Prüfung der Mithaftung des Ehepartners, besonders bei Steuerschulden
- Vermeidung weiterer Pfändungen
- Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos
- Verhandlungen mit Gläubigern, Inkassos, Banken und Gerichtsvollziehern
- Umschuldungsmöglichkeiten prüfen, z.B. über ein Policendarlehen Ihrer Lebensversicherung
- Vergleiche mit Raten- oder Einmalzahlung vorbereiten
Selbständige stehen oft besonders unter Druck, weil es um ihre künftige Existenz geht und womöglich um die ihrer Mitarbeiter.
Bei Selbständigen zusätzlich:
- Sofortiges Krisenmanagement
- Geltendmachung offener Forderungen gegenüber nichtzahlender Kunden
- Fragen zur persönlichen Haftung, Haftung des Ehegatten
- Insolvenz-Drittantrag durch Finanzamt oder Krankenkasse, Eigenantrag
- Pachtrechtliche und arbeitsrechtliche Fragen
- Konsolidierung des Unternehmens
Es gibt für jeden - wirklich für jeden - Fall eine Lösung. Wichtig ist, nicht alleine gelassen zu sein und sich Rat zu holen. Glauben Sie an Ihre Zukunft, ich tue es auch.
Ziele der Schuldenbereinigung:
- Erhalt Ihrer Würde, aber auch von Selbständigkeit, KFZ und Wohneigentum
- Höchstmöglicher Erlass von Schulden
- Schufa-Bereinigung
- Schuldenfreiheit in längstens 3 Jahren
Tipps zum Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto):
Es ist dringend erforderlich, nicht nur bei Pfändungen, sondern auch im Falle einer bevorstehenden Insolvenz das Girokonto sofort in ein P-Konto umzuwandeln, da der Insolvenzverwalter sonst das eingehende Einkommen vollständig zur Masse zieht, soll heißen: das Girokonto wird von ihm aufgelöst und das Guthaben auf sein Konto überwiesen. Nur mit viel Aufwand und einem Härtefallantrag gemäß § 765a ZPO kann das unpfändbare Guthaben eventuell zurückverlangt werden. Problematisch ist dann, dass es kein Girokonto mehr gibt und ein neues Konto aufgrund der negativen Schufa-Auskunft nur mit großem Widerstand der Banken eröffnet werden kann.